Gründen

für Gründer:Innen gibt es vieles im Blick zu behalten, hier ein erster Ansatz in Prozessschritten.

Zu beachten gilt, dass es Unterschiede zwischen der Gründung in Belgien, Deutschland und den Niederlanden gibt.

  • Deutschland
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1umschauen auf den Seiten von Collaeb gibt es eine Vielzahl von Events, die sich an Gründer und Gründungsinteressierte wenden, der Möglichkeit nach Mitgründern zu suchen u.v.m. Für den Zugriff ist eine kostenlose Registrierung notwendig.
Wer bereits konkretere Unterstützung sucht, kann sich an die AGIT wenden.
https://app.collaeb.io


https://www.agit.de/fuer-start-ups
2von der Idee zum Konzept
Unterstützung gibt es bei einer Vielzahl von Inkubatoren in der Region mit unterschiedlichen Schwerpunkten, hier nur kurz und alphabetisch gelistet
RWTH Innovation GmbH, Jülicher Straße, Aachen, strukturierte Gründerprogramme, mehrstufiger Prozess, Büros für Gründer und Start-Ups, kleine Werkstatt
FH-Aachen Gründungszentrum, Eupener Straße 70 mit gut ausgestatteter Werkstadt im Bereich 3-D-Druck
Start-Up-Village, neues Ökosystem für Gründer:innen, Start-Ups und Mittelständler – stellt Räume und Infrastruktur, vieles noch im Entstehen. Für nachhaltig orientierte Start-Ups gibt es ein eigenes Incubation/Acceleration-Programm

https://www.rwth-innovation.de/de/

https://gruendungszentrum.fh-aachen.de

https://startupvillage.nrw

https://zebrac.de
3Räume und Infrastruktur nach der Gründung ITS-Baesweiler, Gründer- und Start-Up-Zentrum mit Schwerpunkt BioTech
Biocampus Cologne,
RTZ Köln,
https://www.its-center.de
https://www.biocampuscologne.de/bcc/home
https://www.rtz.de/rtz/home

Generell gilt bei einer Gründung gibt es sehr viel zu beachten und daher empfiehlt es sich so spät wir möglich eine formale Gründung vorzunehmen.

Bevor man nicht gegründet hat, kann man keine Mitarbeiter einstellen oder bezahlen – dies würde rechtlich einer Gründung gleich kommen und zur Sozialversicherungspflicht führen – bei Fragen bitte einfach melden.

und wenn es dann erst wird, braucht man,

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mindestens einen Anwalt für
– ggfs. Patente
– einen Gesellschaftervertrag
– Kooperationsverträge
– Arbeitsverträge
5einen Steuerberater
6einen Notar
7mindestens einen Versicherungsberater– Unternehmenshaftpflicht Geschäftführerhaftpflicht (auch D&O-Versicherung genannt),
– Produkthaftpflicht,
– Sozialversicherungspflicht

Anwälte, Notar, Steuerberater und Versicherer müssen zusammenarbeiten. Einfach mal Fragen wer, welche Erfahrungen hat und wer mit welchen Leuten schon mal zusammengearbeitet hat.

für Erst-Kontakte mit der Vertragswelt gibt es Sammlungen von Standardverträgen im Internet:

aber:

bitte nichts blind übernehmen. Einen Arbeitsvertrag kann man dann beim nächsten Mitarbeiter nicht so leicht wieder ändern und wenn man erstmal über 10 Mitarbeiter hat man dann auch auf einmal Kündigungsschutz – es empfiehlt sich mal nachzudenken und dann evtl. doch einen Experten anzusprechen – mit Ansprechpartnern helfen wir gerne – siehe auch oben Sozialversicherungspflicht.

und sonst:

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8Pflichtenin Deutschland sind Unternehmen bei der IHK oder der Handwerkskammer Pflichtmitglieder
9Pflichtenebenso muss ein Unternehmen eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft eingehen