
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union fördern mit dem Programm Start-up Transfer.NRW innovative Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse in marktfähige Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu überführen und somit den Technologietransfer zu stärken.
Gefördert werden Projekte, die:
- auf Forschungsergebnissen basieren,
- ein hohes Anwendungspotenzial aufweisen,
- ein überzeugendes Geschäftskonzept zur Marktreife führen möchten.
Die Förderung umfasst die Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren bis hin zur Marktreife, einschließlich Prototyping und Validierung. Zudem wird die Vorbereitung der Unternehmensgründung unterstützt, beispielsweise durch die Entwicklung eines Businessplans. Ein projektbegleitendes Coaching ist verpflichtend vorgesehen.
Antragsberechtigt sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, an denen die Gründerinnen und Gründer zur Durchführung ihres Gründungsvorhabens beschäftigt sind. Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfolgt sein.
Antragsfrist:
Die Einreichung ist bis zum 31. Juli 2025, 16:00 Uhr, über das EFRE.NRW.Online-Portal möglich. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download. Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindlich zu unterschreibende Zusammenfassung ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen sein muss.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm, den Antragsmodalitäten und den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der offiziellen Webseite: Start-up Transfer.NRW – IN.NRW
Für Rückfragen steht das Team der Innovationsförderagentur NRW zur Verfügung: